Warum eine Schutzgebühr/Aufwandsentschädigung?

Zum einem dient eine Schutzgebühr zum Schutz des Tieres. Leider teilen manche Menschen heute immer noch die Einstellung „was nichts kostet, ist nichts wert“. Natürlich kann eine Gebühr nicht aufwiegen, was ein Lebewesen, ein Individuum wert ist, jedoch schützt sie teilweise vor unüberlegten Anschaffungen.

Zudem haben wir nicht gerade selten Anfragen von Menschen, die ein Kätzchen z.B. als Schlangenfutter möchten oder sehr unachtsam mit den Tieren umgehen „gibt sie ja umsonst und man bekommt leicht Ersatz“

Solch ein Schicksal wollen wir unseren Katzen und Katzenkindern ersparen.

Des weiteren ist eine Schutzgebühr auch eine gewisse Aufwandsentschädigung, die jedoch nur einen kleinen Teil der angefallenen Tierarztkosten deckt.

Im folgendem möchten wir die standardmäßig, bei einem Katzenkind, anfallenden Tierarztkosten erläutern, in dieser Rechnung war die Katze noch kein einziges Mal krank, was relativ selten ist.

3-fache Entwurmung:    40€
2-fache Impfung gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche:    100€
Kastration weiblich:  200-240€
Kastration männlich:    140€
Tätowierung:    20€
Chip:    20€
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190-270€

In dieser Rechnung sind weder die Futter und Streukosten berechnet, noch weitere Tierarztbehandlungen die bei einem kranken Tier nötig werden.

Gerade Katzenkinder werden oft krank zu uns gebracht und verursachen massive Kosten, genauso wie ältere und chronisch kranke Tiere.

Wir möchten hier auch nochmals erwähnen, dass wir keinerlei staatliche Zuschüsse erhalten, sondern uns rein aus Spenden finanzieren.

Unsere Schutzgebühren (Stand 01.11.2022)

mehrfach entwurmt, kastriert, gechipt, (evtl. tätowiert) -> 95€
mehrfach entwurmt, kastriert, gechipt, (evtl. tätowiert), einfach geimpft -> 115€
mehrfach entwurmt, kastriert, gechipt, (evtl. tätowiert), zweifach geimpft -> 135€

Für Rasse- oder Mixkatzen erlauben wir uns zum Schutz der Tiere vor einem Weiterverkauf eine höhere Schutzgebühr bis zu 250€ zu erheben.